Bitte beachten Sie: der Auftrag kommt von der Führerscheinstelle des Landsratamts. Die Kosten trägt der/die zu Begutachtende, der Kostenrahmen entspricht der Gebührenordnung der Ärzte GOÄ. Der/die behandelnde Arzt/ Ärztin darf nicht gleichzeitig Gutachter sein.